Autogas-Umrüstung Im Auge des Sturms
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In den letzten Monaten sind die Benzinpreise in Folge der globalen Finanzkrise drastisch gefallen. Im Vergleich hierzu wurde Autogas jedoch nur wenig günstiger. Bei vielen Autofahrern ist damit der Anreiz, auf Autogas umzurüsten, deutlich zurückgegangen.
Vor allem auf Autogasumrüstungen spezialisierte Kfz-Betriebe verzeichnen daher in Folge große Umsatzeinbrüche. Dass die Benzinpreise in naher Zukunft wieder stark steigen werden, ist jedoch so sicher wie das sprichwörtliche Amen in der Kirche. Das weiß auch der Deutsche Verband Flüssiggas e.V. (DVFG), der deshalb nach wie vor an seiner Prognose von einem Zuwachs auf 1, 5 Millionen Autogasfahrzeuge im Jahr 2015 festhält. Behält der DVFG Recht, bedeutet dies mindestens eine Verachtfachungdes gegenwärtigen Autogasfahrzeugbestandes.
Auch wenn diese Einschätzung für viele zu hoch gegriffen scheint, zeigen die Erfahrungen der Vergangenheit, wie der BFG (Bundesverband Freie Gastankstellen e.V.) bestätigt, dass spätes-tens ab einem Benzinpreis von 1,40 Euro das Autogasumrüstgeschäft wieder in Schwung kommen wird. Vor allem Halter von Fahrzeugen mit hohem Benzinverbrauch werden dann verstärkt über alter-native Kraftstoffe nachdenken. Mittelfristig rechnet sich Autogas Ist die kurzfristig zu erwartende Benzin-
preiserhöhung allein schon Grund genug, am Autogasgeschäft festzuhalten bzw. in dieses neu zu investieren, darf darüber
hinaus nicht vergessen werden, dass Autogas auch zukünftig eine günstige Kraftstoffalternative bleiben wird. Hierfür sorgt die Festschreibung des Mineralölsteuersatzes bis zum 31.12.2018.
Die hier genannten Gründe bedeuten für bestehende Umrüstbetriebe, aber auch für solche, die erst in Autogasumrüstungen investieren wollen, dass getätigte Investitionen sich mit Sicherheit mittelfristig amortisieren werden. Doch was können Umrüstbetriebe bei der derzeitigen Situation am besten tun, um die gegenwärtige „Boompause“ sinnvoll zu nutzen, bis das Autogasgeschäft wieder anläuft? Wer das Autogasumrüstgeschäft näher betrachtet, wird zunächst schnell feststellen, dass sich der heutige Markt in seinen Strukturen gefestigt hat, die Technik der Umrüstanlagen ausgereift ist, die Liefer- und Ersatzteilversorgung auf einer sicheren Basis steht und die Services der Hersteller und Importeure Autogas-UmrüstungIm Auge des Sturms
In den letzten Monaten sind die Benzinpreise in Folge der globalen Finanzkrise drastisch gefallen. Im Vergleich hierzu wurde Autogas jedoch nur wenig günstiger. Bei vielen Autofahrern ist damit der Anreiz, auf Autogas umzurüsten, deutlich zurückgegangen.sich auf hohem Niveau bewegen. Auch die zum Führen eines Umrüstbetriebes nöti-gen Qualifikationen sind durch die Nach-weispflicht von Einbauschulungen sowie den GAP- und/oder GSP-Nachweis und deren Wiederholungsschulungen, die nach spätestens 36 Monaten durchzuführen sind, heute geregelt. Umrüstrisiko minimierenWer deshalb jetzt sein Gasumrüstgeschäft verbessern möchte, sollte verstärkt auf Qualitätserhöhung bzw. Risikominimie-rung bei der Umrüstung setzen, denn hier sind nach Aussagen des BFG zurzeit die meisten Probleme zu beklagen. So wurden in der Vergangenheit oft Fahrzeuge aus Unwissenheit umgerüstet, die für den Autogasbetrieb aufgrund zu weicher Ventilsitze nicht geeignet sind. Auch wenn für solche Fahrzeuge eine Garantiever-sicherung abgeschlossen wurde, war und ist diese im Schadensfall unwirksam. Der Umrüstbetrieb hätte über die Risiken Bescheid wissen müssen. Um solche Risiken für die Werkstatt, aber auch für den Kunden zu vermeiden, sind daher prinzipiell nur Fahrzeuge umzurüsten, die eine offizielle Gas-Freigabe des Fahrzeugher-stellers haben. Darüber hinaus sollte man sich als Werkstatt auch immer bei seinem Gasanlagenlieferanten erkundigen, ob das umzurüstende Fahrzeug tatsächlich für Autogas geeignet ist. Viele Umrüstanlagenhersteller führen zur Risikominimierung hierzu so genannte „Schwarzlisten“, in denen Fahrzeuge mit erhöhtem Umrüstrisiko gelistet sind.
Nach wie vor ein Problem bei Umrüstungen sind die verschiedenen Zulassungsmodi von Autogasanlagen. Zurzeit finden sich auf dem deutschen Markt für typgenehmigte Pkw drei nach dem Zulassungsverfahren unter-schiedliche LPG-Anlagen. Unabhängig welche Genehmigung die Gasanlage hat – zulassungsfähig sind sie zunächst alle, nur in Aufwand und Kosten bei der Zulas-
sung unterscheiden sie sich erheblich. Problemlos für Werkstätten sind LPG-Anlagen, die bereits serienmäßig verbaut sind. Sie entsprechen der europäischen Gas-Zulassungsrichtlinie ECE-R 115 bzw. sind genehmigt nach der europäischen AutogasrichtlinieECE-R 67/2, Teil 1 und 2. Der Kunde bzw. die Werkstatt muss bei ihnen lediglich nach der Fahrzeugzulassung die alle zwei Jahre sich wiederholende GAP-Pflicht im Rahmen der HU beachten. Bei LPG-Nachrüstanlagen, bei denen aber alle Bauteile nach ECE-R 67/2, Teil 1 genehmigt sind, kommen abhängig davon, ob für das Nachrüstsystem eine Teilegenehmigung nach ECE-R 115 vorliegt oder nicht, zwei unterschiedliche Zulassungsverfahren zum Tragen.
Davon jedoch unberührt, müssen beide Anlagen nach dem Einbau der so genannten GSP unterzogen werden. Danach kann für
Nachrüstsysteme mit Teilegenehmigung nach ECE-R 115 der Eintrag in die Fahr-zeugpapiere erfolgen. Liegt für das Nachrüstsystem kein Nachweis nach ECE-R 115 vor, ist zwingend ein Einzelgutachten nach § 21 durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeschrieben, um die Gasanlage in die Fahrzeugpapiere eintra-gen zu können. Dabei hat der Sachverstän-dige sicherzustellen, dass die Gasanlage den Vorgaben zu Technik, Einbau und Betrieb der ECE-R 115 genügt. Für die Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE) muss zudem zwingend ein Abgas-gutachten – bezogen auf die jeweilige Fahrzeug-Ident-Nummer (FIN) – vorge-legt werden. Bei beiden Arten von Nachrüstanlagen ist besonders darauf zu achten, dass jedes Teil nach ECE R 67/01 genehmigt ist, ein Abgasgutachten vorliegt und die einzelnen Komponenten E-Prüf-zeichen aufweisen. ECE-R 115-Anlagen verfügen zudem über eine Typgenehmigung und Aufkleber mit dem Genehmigungszeichen nach ECE R 115.
Unterlagen müssen komplett sein Ferner müssen dem Umrüstkit ein Einbauhandbuch mit Schaltplan und ein Benutzerhandbuch, beides in deutscher Sprache, beiliegen. Fehlt nur eines dieser Dinge, kann die Eintragung der Anlage bei der Prüforganisation verweigert werden. Nach den Erfahrungen des BFG sind in der Vergangenheit aus Unwissenheit über die ECE-R 115-Regelungen zahlreiche LPG-Anlagen verbaut und eingetragen worden, obwohl eine oder mehrere gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt wurden.
Der BFG hat deshalb angekündigt, diese Fälle juristisch zu verfolgen.
12.05.2009 / Autogas. Service 2009
Marcel Schoch




