Mängelbericht
Inhalt:Verbandstagung MängelberichtEnde Mai 2008 fand in Bad Camberg bei Frankfurt a. M. das erste internationale LPG- und CNG-Carsymposium statt. Eingeladen hatte der Bundesverband Freie Gastankstellen e.V. (BFG) unter dem Bundesvorsitz von Peter Ziegler.Seit Gründung des Bundesverbands
Freie Gastankstellen e.V. (BFG,www.bfg-ev.com) im März 2007 arbeiten seine Mitglieder vor allem anverbindlichen Qualitätsstandards für die Autogas-Branche. Diese sind nach Ansicht des Verbands dringend notwendig, da es in den letzten Jahren sowohl bei den LPGUmrüstanlagen, als auch bei der Umrüstung selbst und in Folge beim Betrieb immer wieder zu erheblichen Problemen gekommen ist. Der branchenweiten Einladung des BFG zum ersten LPG- und CNG-Carsymposium folgten über 60 Vertreter aus allen Bereichen der Autogas- Branche, um gemeinsam mit dem Bundesverband Lösungen und Standards zu erarbeiten. Im Rahmen der Vorträge und Diskussionsforen standen neben den Qualitätsstandards auch Fragen zur Betriebssicherheitsverordnung von Flüssiggas- Tankstellen, der Finanzierung von Umrüstungen und zur Technik der LPGUmrüstanlagen auf den Tagesordnungen. Bei allen Diskussionsrunden kristallisierten sich immer wieder drei Kernprobleme heraus, die besonders gravierend für die gesamte LPG-Branche sind.
Das erste betrifft nach wie vor die Zusammensetzung der an den Autogas-Tankstellen erhältlichen Flüssiggasgemische. Für in Deutschland zugelassene LPG-Fahrzeuge sind, abhängig vom Baujahr und verbauter LPG-Anlage, grundsätzlich drei unterschiedliche LPG Gemische erforderlich, damit Motorschäden im Fahrbetrieb ausgeschlossen sind und die Abgasrichtlinien erfüllt werden.
Fahrzeuge mit Vergasertechnik und Venturi-Gasanlage, die bis 04/1996 (Euro 1) in den Verkehr gekommen sind, benötigen demnach ein Propan- Butan-Gasgemisch im Mischungsverhältnis 95 zu 5 (Wintergas) bzw. 70 zu 30 (Sommergas).
Hingegen dürfen Fahrzeuge mit simultaner kontinuierlicher Gaseinblasung, die bereits über eine K-, KE-, L- oder D-Jetronic oder Monojetronic verfügen (04.1996 – 04.2004), zur Einhaltung der Euro-2 und -3-Abgasrichtlinie nur mit LPG-Gasgemischen betrieben werden, die im Winter 85 Prozent Propan und 15 Prozent Butan bzw. im Sommer 50 Prozent Propan und 50 Prozent Butan enthalten.
Bei allen LPG-betriebenen Fahrzeugen mit sequentieller Gaseinblasung, bei denen bereits eine Motronic (OBD) eingebaut ist (ab 04.2004), sind zudem Gasgemische im Mischungsverhältnis 90 zu 10 bzw. 70 zu 30 erforderlich, um die Euro 3/D4 erfüllen zu können.
Sichere Gasgemische
Aus logistischen und finanziellen Gründen können jedoch in Deutschland, wie der BFG einräumt, die für die jeweiligen LPG-Fahrzeugtypen spezifischen drei Kraftstoffvarianten nicht angeboten werden. Die Mitglieder des BFG und die Teilnehmer des Symposiums fordern daher in einem Mehrheitsbeschluss die Kraftstoffhersteller auf, zukünftig an allen deutschen LPG-Tankstellen, je nach Jahreszeit nur noch Autogas nach DIN 589 mit einem Mischungsverhältnis von 90 Prozent Propan und 10 Prozent Butan bzw. 70 Prozent Propan und 30 Prozent Butan anzubieten.
Falsche Gasgemische sind häufig die Ursache für eingeschlagene Ein- und Auslass-Ventilsitzringe
Diese zwei Gasgemische stellen nach Meinung der Sachverständigen des BFG sicher, dass alle LPG-Fahrzeuge ohne Gefahr von Motorschäden aufgrund zu magerer oder zu fetter Gemische sicher betrieben werden können. Das Problemfeld Nummer zwei stellen die in Deutschland im Verkehr befindlichen Autogas-Umrüstanlagen dar, wie Werner Gieger, LPG-Sachverständiger, in seinem Vortrag ausführlich darlegte. Demnach sind für typgenehmigte Pkw derzeit drei nach dem Zulassungsverfahren unterschiedliche LPG-Anlagen auf dem Markt. Hierbei sind zunächst serienmäßig eingebaute LPG-Anlagen von Nachrüstanlagen zu unterscheiden. Die serienmäßigen LPG-Anlagen entsprechen dabei der ECE-R 115 oder sind genehmigt nach ECE-R 67/2, Teil 1 und 2.
ECE-R 115 ist das Maß der Dinge
Sie obliegen nach Zulassung des Fahrzeugs lediglich der Gasanlagenprüfungspflicht im Rahmen der HU. Im Gegensatz hierzu kommen bei LPG-Nachrüstanlagen, bei denen alle Bauteile nach ECE-R 67/2, Teil 1 genehmigt sind, zwei Zulassungsverfahren zum Tragen, die jeweils davon abhängen, ob für das Nachrüstsystem eine Teilegenehmigung nach ECE-R 115 vorliegt oder nicht. Davon jedoch unberührt, müssen beide Anlagen nach dem Einbau einer Gassystemeinbauprüfung (GSP) unterzogen werden. Danach kann für Nachrüstsysteme mit Teilegenehmigung nach ECE-R 115 der Eintrag in die Fahrzeugpapiere erfolgen. Hat das Nachrüstsystem keine ECE-R 115, muss ein Einzelgutachten nach Paragraf 21 durch den amtlich anerkannten Sachverständigen erstellt werden, um die Gasanlage in die Fahrzeugpapiere eintragen zu können. Dabei hat der Sachverständige sicherzustellen, dass die Gasanlage den Vorgaben zu Technik, Einbau und Betrieb der ECE-R 115 genügt.
Anlagen ohne Genehmigung
In der Praxis zeigt sich nach den Erfahrungen von Werner Gieger und den Beobachtungen der BFG-Mitglieder, dass eine große Zahl von LPG-Nachrüstsystemen mit und ohne ECE-R 115 nicht den gesetzlichen Vorgaben der ECE-R 115 entspricht. Hauptkritikpunkt während des Carsymposiums war in diesem Zusammenhang die OBD-Fähigkeit vieler LPGNachrüstanlagen. Demnach muss jede Autogas-Nachrüstanlage entsprechend der ECE R 115 voll OBD-fähig sein und selbständig über einen eigenen Regelkreis, der mit Integratordaten und einem Langzeit- Gaskennfeld arbeitet, das Abgasverhalten regeln. Bei einer Störung hat sich zudem das Gassystem dauerhaft abzuschalten und darf auch nicht bei einem Neustart des Motors wieder aktiviert werden können. Für die Anzeige der Störung muss darüber hinaus eine eigene Warnleuchte, und nicht, wie vielfach von den Mitgliedern des BFG beobachtet, nur die fahrzeugeigene OBD-Warnleuchte vorhanden sein. Der BFG will darum Druck auf die Anlagenhersteller ausüben. Er fordert in einem zweiten Beschluss, dass das Gassteuergerät, wie gesetzlich gefordert (siehe Verkehrsblatt 8/2007, Nr. 72, Erläuterung der Anwendung der Abgasvorschriften in Zusammenhang mit Paragraf 41 a StVZO, 3.4 und 3.5) eine eigene Lambdaregelung aufweist, damit es über seine gasspezifischen Integratordaten und ein Langzeit- Gaskennfeld Störungen bei den Abgasemissionen im Gasbetrieb erkennen kann und damit zu einer kontinuierlichen Abschaltung der Gasanlage fähig ist.
Technische Unterlagen fehlen
Daneben wurde weitere Kritik an der Nichteinhaltung wesentlicher Vorschriften der ECE-R 115 bei LPG-Nachrüstanlagen laut. Je nach Hersteller fehlen vorgeschriebene Unterlagen, wie schriftliche Einbauanleitungen, Bauteilaufkleber, Bauteillisten oder Wartungshefte. In einem dritten Beschluss fordert der BFG zum einem die Nachrüstanlagen-Hersteller auf, zukünftig alle Vorgaben der ECE-R 115 zu erfüllen, zum anderen, dass Werkstätten nur noch Gasanlagen verbauen, die voll der ECE-R 115 entsprechen. Aus diesem Grund sollen die Gasanlagenhersteller und Importeure, wie auch in der 42. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Gasfahrzeuge) gesetzlich vorgeschrieben (siehe Verkehrsblatt 8/2006, S.419), alle Wartungsunterlagen, Bescheinigungen, Anleitungen und Aufkleber den Werkstätten und Fahrzeugeigentümern vorbehaltlos und vollständig aushändigen.
Keine Scheingefechte
Dass die vom BFG und seinen Mitgliedern auf dem Carsymposium angesprochenen Probleme von der Flüssiggasbranche durchaus ernst genommen werden, zeigen die Reaktionen einiger Teilnehmer. Die Real Garant Versicherung AG aus Neuhausen a.d.F. hat vor dem Hintergrund der massiven Qualitätsprobleme beschlossen, zunächst ihre Außendienstund später Innendienstmitarbeiter, die im LPG- und CNG-Versicherungsgeschäft tätig sind, über die TAK vom LPG-Sachverständigen und BFGVorstandsmitglied Werner Gieger schulen zu lassen. Inhalt der Schulungen wird die ECE-R 115-Konformität von Gasanlagen sein. Die Real Garant wird jedoch vorerst auf eine Änderung ihrer Garantiebestimmungen verzichten, wie Jürgen Dopatka, Vertriebsleitung der Real Garant betont, da man die Entwicklung auf dem LPGMarkt abwarten möchte. Auch für den BFG hatte das Carsymposium weitreichende Konsequenzen. Das Regierungspräsidium Darmstadt (Hessen) hat dem BFG zum 1. September die uneingeschränkte Schulungserlaubnis nach § 42 StVZO für Gasanlagen erteilt. Landi Renzo Deutschland, aber auch drei große französische Automobilhersteller, haben bereits ihre Mitarbeiter beim BFG für Schulungen angemeldet. „Aufgrund der großen Nachfrage laufen darüber hinaus gerade beim BFG die Sachverständigen- und Automobilverkäuferschulungen an“, sagt Peter Ziegler, Bundesvorsitzender des BFG.
Fazit
„Wenn die Zertifizierung nach ISO 9001, die gerade begonnen hat, abgeschlossen ist, werden wir auch Weiterbildungsmaßnahmen für alle, die im Gasgeschäft tätig sind, im gesamten Bundesgebiet anbieten.“ Mit der erfolgreichen Zertifizierung rechnet der BFG im Herbst dieses Jahres. Mit dem Carsymposium ist es dem BFG gelungen, auf die in der Gasbranche derzeit bestehenden Probleme erfolgreich aufmerksam zu machen. In den nächsten Monaten wird sich jedoch zeigen, ob diese auch zur Zufriedenheit aller gelöst werden können.
Werner Gieger, Vorstandsmitglied des BFG und LPG-Sachverständiger, wird zukünftig für den BFG die Schulungen leiten
Peter Ziegler, Bundesvorsitzender des BFG, fordert hohe Qualitätsstandards für Autogas und LPG-Umrüstungen
Marcel Schoch
11.09.2008 / auto service praxis




