Einsicht gewachsen?
Inhalt:Technische Probleme aufgrund schwankender LPG-Zusammensetzungen sind bislang kaum bekannt oder werden noch nicht wahrgenommen, wie Umfragen des Bundesverbands Freier Gastankstellen (BFG) ergeben haben. Doch in einigen Landesministerien verfolgt man das Thema mittlerweile mit gesteigerter Aufmerksamkeit.
Seit März 2004 gilt in Deutschland die DIN EN 589 für Autogas (LPG). Nach dieser darf das Mischungsverhältnis von Butan zu Propan im LPG Schwankungen unterliegen, um den Mindestdampfdruck des Gases, bedingt durch jahreszeitliche Temperaturschwankungen, jederzeit erfüllen zu können. Obwohl die DIN EN 589 in der Praxis damit durchaus sinnvoll ist, widerspricht sie jedoch im Kern den für die Zulassung von Autogasanlagen angewendeten drei Homologations-Richtlinien in Deutschland. Diese schreiben jeweils eine spezifische Bandbreite an Gemischen für den Betrieb vor (siehe Infokasten). Je nach Richtlinie kann somit ein LPGFahrzeug nur sicher, störungsfrei und gesetzeskonform betrieben werden, wenn es mit „seinem“ passenden Kraftstoff betankt wird. Die DIN EN 589 gewährleistet das jedoch in ihrer jetzigen Fassung nicht (vgl. asp 9/2006, 1/2007 und 6/2007). Aus diesem Grund hat bereits im Februar 2007 die Europäische Kommission, Generaldirektion Unternehmen und Industrie unter Dr. Reinhard Schulte-Braucks, in Aussicht gestellt, die DIN EN 589 einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Der Bundesverband Freie Gastankstellen e.V. (BFG) unter Vorsitz von Peter Ziegler hat daraufhin auf nationaler Ebene bei Umweltministerien, LPG-Fahrzeug- und -Gastankstellenherstellern sowie bei den LPGGasanlagenimporteuren bzw. -herstellern nachgefragt, inwieweit die Probleme um die DIN EN 589 bereits erkannt wurden und welche Maßnahmen zur Lösung zukünftig geplant sind.
Bislang keine Qualitätskontrollen
Das Ergebnis dieser Umfrage wurde am 22. September bei einer außerordentlichen Sitzung des BFG in Ebersbach/Fils vorgestellt. Interessant waren hier zunächst die Antworten der Länder-Umweltministerien auf die Frage des BFG, ob im jeweiligen Bundesland die LPG-Kraftstoffgemische nach den Richtlinien 2005/78 EG bzw. 70/220/EWG überprüft werden. Das Umfrageergebnis zeigt, dass auf politischer Ebene das Problem der verschiedenen LPG-Kraftstoffqualitäten noch nicht bekannt ist. Fast alle Ministerien kündigen jedoch an, sich mit dem vom BFG angesprochenen Problem näher zu befassen, um anschließend auf Bundesebene die Möglichkeiten einer einheitlichen Regelung zu besprechen. Antworten erhielten der BFG von den Umweltministerien der Länder Bayern, Berlin, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg und Hessen. Tenor der meisten Antworten: Derzeit existiert auf Länderebene keine LPG-Qualitätskontrolle. Als Begründung gaben die befragten Ministerien an, dass die Marktbedeutung von LPG bisher zu gering sei und man darum auf institutionalisierte Qualitätsprüfungen verzichtet habe (Bayern und Berlin). Rheinland-Pfalz und Sachsen verwiesen auf die Verwaltungsvorschrift in der 10. BImSchV, in der eine Regelüberwachung von LPG nicht vorgesehen sei. Die Ministerien aus Hamburg, Nordrhein-
Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen gaben an, auf Qualitätskontrollen verzichtet zu haben, weil bislang keine Erkenntnisse über Qualitätsprobleme bei LPG vorlagen. Wohl aufgeschreckt durch die Anfrage des BFG, haben einige Landesumweltministerien aber in Aussicht gestellt, das Thema LPG-Qualitätskontrollen zum Gegenstand gemeinsamer Beratungen mit den Kollegen auf Landes- und Bundesebene zu machen und bei Bedarf, zum Beispiel bei der Novellierung der Verwaltungsvorschriften zur 10. BImSschV, die Prüfung von LPG-Qualitäten entsprechend gesetzlich zu berücksichtigen. Erste konkrete Maßnahmen hat die Umwelt-Behörde in Hamburg ergriffen. Dort sucht man derzeit akkreditierte Labore, die Zusammensetzung und Qualität von LPG prüfen können. Sollten sich dabei die vom BFG behaupteten Qualitätsprobleme bestätigen, will man sich dafür einsetzen, bundesweit einheitliche Qualitätsstandards durchzusetzen. Den aktuellen Kenntnisstand der befragten Landesministerien zum Thema Gasqualitäten und welche Maßnahmen zur Vereinheitlichung der Kraftstoffqualitäten geplant sind, haben wir in einer Tabelle zusammengefasst, die im Internet unter www.autoservicepraxis.de/LPG abrufbar ist. Autohersteller zurückhaltend Von den LPG-Fahrzeuganbietern haben die Anfrage des BFG lediglich Chevrolet (Daewoo) und Lada beantwortet. Chevrolet bestätigt in seinem Schreiben, die Problematik um die verschiedenen LPGGemische erkannt zu haben. Bisher traten bei Chevrolet jedoch keine Schäden an Fahrzeugen auf, die auf unterschiedliche LPG-Gemische zurückzuführen sind. Grundsätzlich hält es aber Chevrolet für sinnvoll, wenn nur die bei der Homologation (Abgasrichtlinie) vorgeschriebenen Bezugskraftstoffe angeboten werden. Diese würden es den Servicepartnern der Marke erleichtern, die Anlagen besser auf
die Fahrzeuge abzustimmen. Die Kraft stoffe der alten DIN 51622 hält man hingegen für bedenklich, da die Fahrzeuge hierfür nur bedingt ausgelegt sind. Chevrolet weist zudem explizit darauf hin, dass die Abgastests ausschließlich mit definierten Prüfgasen durchgeführt werden. „Daraus lässt sich ableiten“, wie Stefan Döhle, Leiter Technik und Homologation bei Chevrolet erklärt, „dass ein LPG-Fahrzeug im täglichen Gebrauch nicht automatisch auch die Euro 4-Emissionsgrenzwerte einhalten muss (und kann).“
Probleme sind bekannt
Auch bei Lada ist das Problem der unterschiedlichen LPG-Gemische bekannt. Der deutsche Importeur hat daher, ohne hierauf weiter einzugehen, dem BFG zur Lösung dieser Problematik eine enge Zusammenarbeit zugesagt. Die vom BFG auch an die Tankstellenanlagen- Hersteller gerichtete Umfrage wurde nur von der FAS Flüssiggas-Anlagen GmbH, Salzgitter, beantwortet. Auf die differenziert gestellten Fragen, ob die verschiedenen LPG-Gemische Einfluss auf die Betriebssicherheit, die Abgabemenge oder die Druckeinstellung der Tankanlagen nehmen, antworte die FAS zusammengefasst, dass diese hierauf keinen Einfluss haben. Für die Zukunft hat jedoch die FAS zugesagt, die Zusammenarbeit mit dem BFG zu intensivieren. Eine Stellungnahme zur Anfrage des BFG wurde von dem Gasanlagenhersteller Voltran Deutschland GmbH aus Niederaichbach abgelehnt. Auch der Gasanlagenimporteur Gasdrive (BRC) aus Althengstett ging nicht näher auf die Fragen des BFG ein. Jedoch bestätigte Gasdrive, sich der schwankenden Gasqualitäten bewusst zu sein, ohne bisher Probleme hiermit zu haben. Obwohl die DIN EN 589 nach Meinung von Gasdrive nicht sehr aussagekräftig ist, sehe man daher bis dato keinen Handlungsbedarf. Im Gegensatz hierzu haben die Firmen GAAS, Gesellschaft für alternative Antriebssysteme mbH, aus Pulsnitz (Importeur Stargas, Emmegas, Lo-Gas), Landi Renzo S.P.A. aus Corte Tegge (Italien), Prins Autogassystemen b.v. aus Eindhoven (Niederlande) und die Autogastechnik Triptis GmbH aus Triptis (Importeur Zavoli) in den unterschiedlichen Gasgemischen vielschichtige Probleme erkannt. Nach den Erfahrungen der Firma GAAS führen Gasgemische, die einen Butananteil über 40 Prozent aufweisen, bei den nach ECE R 83 homologierten LPG-Anlagen zu Druckverlust bei Temperaturen unter 5o Grad. Liegt der Butananteil unter 30 Prozent, kommt es zum Verbrauchsanstieg und, damit verbunden, zu hohen CO2-Emissionen. Zudem wird der Motor durch zu mageres Gemisch stark belastet. GAAS sieht daher das Gasgemisch Butan/Propan 40/60 (Winter) bzw. 60/40 (Sommer) als ideal für seine Anlagen an. Auch Landi Renzo, Prins und Autogastechnik Triptis sehen die Funktionalität und Sicherheit ihrer Anlagen nur gewährleistet, wenn sich die Gasgemische innerhalb der von der ECE R 83 vorgegebenen
Mischungsverhältnisse bewegen.
Gaslieferanten in der Pflicht?
Da aber bei Autogastechnik Triptis in letzter Zeit mehrfach verstopfte Filter und Einspritzdüsen sowie sich auflösende Gasschläuche aufgefallen sind, sieht die Firma vor allem die Gaslieferanten in der Pflicht, die Gastankstellenbetreiber gemäß der 10. BlmSchV bei jeder Lieferung über die Zusammensetzung des Gases zu informieren. Weil in der Praxis hiernach nicht gefragt wird, ist aber den „schwarzen Schafen“ der Branche Tür und Tor geöffnet und im Extremfall wird die LPG-Tankstelle zum „Entsorger eines Chemiewerks“. Die Umfrage des BFG zeigt, dass ein Großteil der LPG-Branche und einige Umweltministerien das Problem der unterschiedlichen LPG-Qualitäten und -Gemische erkannt haben. Jetzt sind die Ministerien gefordert, auf der im Januar 2008 angesetzten Sitzung des Ausschusses Luftqualität/Wirkungsfragen/Verkehr neue Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine gleich bleibende LPG-Qualität und LPG-Mischungsverhältnisse im Rahmen der ECE-R 83 künftig sicherstellen.
Marcel Schoch 01.10.2007 / auto service praxis




