AusgeDIeNt
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Für Kunden, aber auch für Werkstätten sind Reklamationen ärgerlich. Bei Gasumrüstungen sind sie aber fast an der Tagesordnung. Nur selten ist mangelnde Sorgfalt der Werkstatt oder ein technischer Defekt an der Gasanlage für den Ärger verantwortlich.
Wie man seit kurzem weiß, kann für Störungen an Gasanlagen aber auch der LPG-Kraftstoff verantwortlich sein. Ähnlich wie beim Ottokraftstoff hat auch die Qualität des LPG-Kraftstoffs, speziell das
Verhältnis von Propan zu Butan,maßgeblichen Einfluss auf das Leistungsund Abgasverhalten eines Motors.
Aufmerksam auf dieses Problem wurde die auf die Kfz-Branche spezialisierte Münchner Anwaltskanzlei Haug & Partner durch einen aktuellen Rechtsstreit.
Die Unterschiede in den Gas- Qualitäten sind vor allem in unterschiedlichen chemischen und physikalischen Eigenschaften der Gase
begründet.
Die LPG-Kraftstoffqualität wird seit März 2004 durch die DIN EN 589 festgeschrieben. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Zusammensetzung von Flüssiggas durch die DIN 51622 geregelt. Nach der alten DIN 51622 muss Flüssiggas
mindestens aus 95 Vol.Prozent Propan und Propen, (der Propananteil muss überwiegen) und aus 5 Vol. Prozent Ethan, Butan- und Butenisomeren bestehen.
Nach der neuen DIN EN 589 kann die Zusammensetzung von LPG, speziell das Verhältnis Butan zu Propan jedoch in gewissen Grenzen Schwankungen unterliegen, denn in der neuen EU-DIN ist nicht mehr von der chemischen Zusammensetzung des Gases, sondern nur von einem
Mindestdampfdruck, den das Gas bei unterschiedlichen Temperaturen erfüllen muss, die Rede. So ist seit längerem bekannt, dass der Butan-Anteil im LPG in warmen Regionen unseres Landes meist höher ist als in klimatisch kälteren.
Sommer- und Wintergas
Die unterschiedlichen Mischungen sind in den chemischen Eigenschaften der Gase begründet. Im Gegensatz zum billigeren Butan kann Propan auch bei Temperaturen unter 0 °C genutzt werden.Butan geht erst bei Temperaturen über 0 °C in die Gasphase über, Propan hingegen verdampft schon ab - 42 °C. So kann zum Beispiel aus einer Butangasflasche bei -2 °C kein Gas mehr entnommen werden, da das Produkt flüssig bleibt.
Damit zu jeder Zeit den Verbrauchern an der Tankstelle, unabhängig von den Außentemperaturen, tankbares LPG zur Verfügung gestellt wird, schreibt die DIN EN 589 vor, dass im Winterzeitraum vom 1. Dezember bis 31. März ein LPG-Kraftstoff angeboten
werden muss, der einen Mindestdampfdruck von min. 150 kPa bei –5 °C hat (Klasse B, Manometerdampfdruck). Vom 1. April bis 30. November hingegen muss der LPG-Kraftstoff einen Mindestdampfdruck von min. 150 kPa bei +20 °C sicherstellen (Klasse E, Manometerdampfdruck). Um die DIN EN 589 zu erfüllen, haben sich die Versorgungsunternehmen und die Gaslieferanten unter Leitung des DVFG daher zusammengesetzt und verschiedene Propan- Butan-Gemische untersucht, um – nach eigenen Aussagen – unter allen Umständen die neuen Vorgaben zu erfüllen. Bei den Untersuchungen wurde die Einhaltung der DIN EN 589 sowohl heute als auch in der Vergangenheit bestätigt. Nach Angaben der Progas GmbH & Co KG kann das Gasgemisch an den Tankstellen daher durchaus unterschiedlich sein. In der Regel werden Propan-Butan-Gemische geliefert, die im Winterzeitraum 60 Vol. Prozent Propan (60/40) und im Sommerzeitraum 60 Vol. Prozent Butan (40/60) enthalten. Sollte dieses LPG-Gasgemisch
regional oder aus logistischen Gründen nicht verfügbar sein,wird so genanntes Propangas nach DIN 51622
(95/5) geliefert. Erhält jedoch eine Tankstelle außerplanmäßig Propangas
(95/5), ändert sich dadurch das Gas- Mischungsverhältnis in den Tanks der Tankstelle entscheidend.Durch solche Zulieferungen können nicht einmal die Tankstellenbetreiber genau sagen, welches Mischungsverhältnis in den Tanks lagert. Da der „Druckgeber“ beim LPGGemisch der teuere Propananteil, nicht aber der günstigere Butananteil
ist, bietet die DIN EN 589 den Kraftstoffherstellern hiermit auch die Möglichkeit,
LPG in verschiedenen Gemisch- Varianten auf den Markt zu bringen. Solange nur der Kraftstoff die Mindestdampfdrücke für den vorgeschriebenen Zeitraum erfüllt, kann der
günstigere Butananteil entsprechend hochgefahren werden. Der Verbraucher weiß somit nicht, auch wenn an den Zapfsäulen die offiziellen DIN EN 589-Plaketten kleben, welches Kraftstoffgemisch er nun wirklich tankt.
Unverträgliche Mischung
Die DIN EN 589 ist daher die Hauptursache dafür, dass LPG-Kraftstoff an
Tankstellen unterschiedliche Zusammensetzungen
aufweist.Hieraus entsteht jedoch ein Problem für die Gasnachrüstanlagen-Hersteller. Ihre
Anlagen werden gemäß der ECE-R 115 mit so genannten LPG-Prüfgasen homologiert, die aus einem Mischungsverhältnis von 95 Vol.Prozent Propan und 5 Vol. Prozent Butan
(Prüfgas a) bzw. 70 Vol. Prozent Propan und 30 Vol. Prozent Butan (Prüfgas
b) bestehen. Das bedeutet jedoch, dass eine Gasanlage nur mit diesen LPG-Gasen störungsfrei laufen und die vorschriftsmäßigen Abgaswerte erreichen kann, da ihre Software speziell auf dieses Mischungsverhältnis abgestimmt ist. Abweichungen von
diesen Mischungsverhältnissen sind im Betrieb der LPG-Anlagen nicht
vorgesehen. Wird dennoch LPGKraftstoff getankt, der von den Normen
der LPG-Prüfgase abweicht, bleibt das nicht ohne Folgen. Einerseits erreicht das Fahrzeug nicht mehr die Abgaswerte der vorgegebenen Euro-Norm, es fährt somit unter Umständen
unter falschen steuerlichen Voraussetzungen.Zum anderen können die unterschiedlichen Kraftstoffmischungen zu Leistungsverlusten und in Folge zu Betriebstörungen führen. Wird dann noch aufgrund einer Betriebsstörung die Software der Steuerelektronik nachkalibriert, kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlöschen, da diese nicht mehr mit den beim KBA hinterlegten Softwaredaten übereinstimmt. In diesem Zusammenhang kaum
beachtet ist auch die Tatsache, dass das Mischungsverhältnis von Propan und Butan in verschiedenen europäischen Ländern ebenfalls unterschiedlich ist. So wird in Frankreich eine Mischung von 45 Vol. Prozent Propan zu 55 Vol. Prozent Butan bevorzugt. Mit einer
solchen Mischung können in Deutschland homologierte Fahrzeuge kaum bis gar nicht betrieben werden.Urlaubsfahrten werden so, wie in den vergangenen Zeiten unterschiedlicher Ottokraftstoffqualitäten, zu einem unkalkulierbaren Risiko.
Gasqualität beachten
Stellt sich die Frage nach dem Sinn der europäischen DIN EN 589, besonders im Vergleich zur alten und immer noch generell gültigen nationalen DIN 51622. Sie beschreibt Propangas, das durch sein Mischungsverhältnis von 95 Vol.Prozent Propan und 5 Vol. Prozent Butan voll den Anforderungen homologierter Anlagen nach der ECE R 115 entspricht. Von der neuen Euro- Norm profitieren offensichtlich nur Mineralölkonzerne und Gasversorger, die durch die Norm die Möglichkeit haben, höhere Anteile kostengünstigeren Butans beizumischen. Kfz-Werkstätten und Autohäuser sind gut beraten, wenn sie nach einer erfolgten Umrüstung ihren Kunden nahe legen, nur Tankstellen anzufahren, die nachweislich Kraftstoff anbieten, der der Homologation der Gasanlagen nach der ECE-R 115 entspricht. Und Tankstellenbetreiber sollten im Hinblick auf die Warenauszeichnungspflicht Gaslieferanten auffordern, bei der Lieferung genau mitzuteilen, welches Gasgemisch geliefertwird. Nur so wird es Kunden künftig möglich sein, den gesetzlichen Anforderungen für den Betrieb von Gasanlagen im Kfz-Bereich auch nachzukommen.
Marcel Schoch
01.09.2006 / auto service praxis




