Und nun auch das noch……
Im Zusammenhang mit Autogasanlagen und den dazu gehörigen Fahrzeugen sowie dem dazu benötigten Kraftstoff LPG gibt es tagtäglich neue Hiobsbotschaften in der Qualität von LPG (Liquified Petroleum Gas). Es zeigt sich nun doch sehr deutlich, dass der Gesetzgeber Qualitätskontrollen bei Lieferanten von LPG-Kraftstoffen an deren Tankstellen bezüglich der Einhaltung der DIN EN 589 nur halbherzig oder sogar auch teilweise gar nicht vornimmt. Nur so ist eigentlich erklärlich, warum nur der BFG bei Untersuchungen an Bauteilen von Gasanlagen jetzt noch zusätzlich zu den schon bekannten unerklärlichen Mengen von Abdampfrückständen (siehe Foto)

