Oberlandesgericht Düsseldorf der Beschluss……..
Nach diesem Beschluss des Oberlandesgerichtes Düsseldorf muss wohl jetzt der Gasanlagenhersteller in einem „Neuen Verfahren“ in der Hauptsache klagen. Also jetzt lieber, Gasanlagenhersteller, legen Sie die Karten auf den Tisch und beweisen Sie dem Verbraucher endlich das Ihre Gasanlagen, welche Sie in Deutschland vertrieben haben, auch wirklich alle Punkte der UN ECE-R 115 erfüllen. Es ist natürlich auch erfreulich, dass Bescheinigungen von „Technischen Diensten“ in der Zukunft vor Gericht, nicht mehr für die Rechtsprechung ausschlaggebend sind. Dieses Beschluss geht in die richtige Richtung.
gez. Peter Ziegler

