Oberlandesgericht Hamm , 11 U 112/08
Es gibt doch noch eine ausgleichende Gerechtigkeit, oder man hätte es auch einfacher haben können, wenn man 2008 von seitens der Bundesländer auf den BFG gehört hätte, jetzt zahlt wieder der Steuerzahler.
Tenor: Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. April 2008 verkündete Urteil des Einzelrichters der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert. Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 3801 €

