Alles unter- oder außer Kontrolle?
Oder befinden wir uns bei der Überwachung von „Technischen Diensten“ in einem rechtsfreien Raum? Sogar unter den Augen des Gesetzgebers ist es erlaubt, natürlich aufgrund seiner vorher eingeräumten vermeintlichen Befugnisse Tätigkeiten auszuführen, welche außerhalb jeder Kontrolle von Recht und Gesetz stehen.
Der BFG möchte einmal anhand von Tätigkeiten im Bereich der Wiedererteilung von Betriebserlaubnissen

