Unter dem Motto: Das merkt doch keiner…….
Bad Camberg 16.04.2010
Von diesem Kuchen wollen wir auch etwas abhaben, sagte sich ein „Technischer Dienst“ und begann nach § 21 in Verbindung mit §19/2 StVZO seine eigenen Gutachten im Rahmen der Wiederzulassung (Wiedererteilung der Betriebserlaubnis) nach Nachrüstungen mit Autogasanlagen anzufertigen. Es handelte sich dabei um ca. 1000 Gutachten.

