UN ECE R 115 Gasanlagen
Im Verkehrs - Blatt, Heft 1 Ausgabe 2004 wird das Inkrafttreten der UN ECE R
115 zum 30. Oktober 2003 in Deutschland nochmals bescheinigt.
Bei Fahrzeugen mit Gas-Nachrüstanlagen, die nicht vollständig der UN ECE R 115 im
letzten Änderungsstand entsprechen, benötigen einer Ausnahme nach § 70 StVZO.

Prüfpunkte zur Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO in
Verbindung mit § 21 und § 19.2 der StVZO.


