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Gasanlagenhersteller u. Gasanlagen-Importeur Information Update !! Bundesverband Freie Gastankstellen e.V.NEWS NEWS NEWS NEWS
Sehr geehrte Damen und Herren.
Die Hauptthemen der diesjährigen Veranstaltung in Bad Camberg waren die Kraftstoff-Qualität von LPG-und CNG Autogas nach DIN EN 589, sowie die Genehmigungsverfahren nach der UN ECE-R 115 in Verbindung mit § 70 StVZO (Ausnahmeregelungen bei der Abweichung von der 115 Regelung), in Verbindung mit der ECE-R 83/85/49 und
67-R 01/02 für Autogasanlagen in der Bundesrepublik-Deutschland und Europa.
Peter Ziegler stellte zu Beginn in seiner Begrüßungsrede noch einmal klar, dass der BFG mit seiner Arbeit uneingeschränkt hinter den Einbaubetrieben und deren Kunden steht.
Die Ausbildung der Mitarbeiter in den Betrieben, aber auf ein höheren einheitlichen Standard gebracht werden müsse. Die Kommunikation untereinander natürlich auch weiter verbessert wird. Man werde das „Wissen" um
Gasanlagen, Gesetze, Richtlinien und Verordnungen für Nichtmitglieder und Anlagenhersteller, ohne eine finanzielle Beteiligung (Förderbeitrag) bei Inanspruchnahme des BFG, nicht mehr weitergeben wollen und können, so Peter Ziegler weiter. Die Zusammenarbeit mit den Behörden in Deutschland und der EU funktioniere mittlerweile sehr gut und lasse für die Zukunft eine noch bessere Zusammenarbeit erwarten. Er bedankte sich bei den beteiligten Mitarbeitern in den Behörden unter Nennung der Personen.
Herr Dieter Mehlis, Geschäftsführer der Petrolab GmbH, Laboratorium für Mineralöl-und Umweltanalytik in Speyer und Mitglied des Fachausschusses Mineralöl-und Brennstoffnormung-FAM im Normenausschuss Materialprüfung (NMP) des DIN in Hamburg hielt einen für alle beteiligten sehr bemerkenswerten Vortrag über die Gewinnung von LPG und CNG und deren Transportwege Weltweit.
Die Belieferung und Verarbeitung von LPG in Deutschen Raffinerien und deren Transportwege zum Endverbraucher (Tankstellen) mit einer detailierten Aussage über die einzuhaltende Qualität nach DIN EN 589 in Deutschland und Europa.
Die darauf folgende Diskussion der Teilnehmer, auch unter Einbeziehung der Berichterstattung in den Medien über Verunreinigungen im Autogas nahm einen breiten Raum ein, wobei viele Missverständnisse in diesem Zusammenhang beseitigt werden konnten.
Herr Dieter Mehlis (Petro Lab) wie auch Werner Gieger und Peter Ziegler (BFG) berichteten sodann noch von der Arbeit des Fachausschusses Mineralöl-und Brennstoffnormung (AA631) in Hamburg auch unter Bezugnahme der anstehenden Verhandlungen mit der EU in Brüssel.
Peter Ziegler (BFG) nahm auch Stellung zu den bisher gemachten Beprobungen nach der neuen Gesetzgebung von LPG-Tankstellen und stellte die Ergebnisse vor. Weitere Beprobungen so Peter Ziegler, erfolgen in den nächsten Tagen, auch mit Veröffentlichung der Ergebnisse auf der Internetseite des BFG.
Herr Werner Gieger (BFG), erklärte in seinem Fachvortrag noch einmal die Forderungen des BFG, von der Verabschiedung der unterschiedlichen LPG-Kraftstoffzusammensetzung nach dem Dampfdruck- Prinzip, hin zu einer einheitlichen Regelung in der DIN EN 589, aber mit einer Gaszusammensetzung ganzjährig von 85% Propan und 15% Butan um das Problem der Gasanlagensteuerung (Lambdaregelung) in Europa, besser in den Griff zu bekommen.
Die Ausführungen von Herrn Werner Gieger in seinem Vortrag zu „Nachrüstgasanlagen" nach der UN ECE-R 115 und der dazu gehörenden ECE-R 83, zeigte noch einmal ganz deutlich auf, welche Mängel bei Gasanlagen im hinblick auf das Typ-Genehmigungsverfahren und bei der Umsetzung der UN ECE-R 115 Gesetzgebung nach Nationalem Recht in Deutschland gemacht wurden und noch werden.
Der § 70 StVZO wurde natürlich in Verbindung mit „Nachrüstgasanlagen" angesprochen und besprochen, wobei sich vorher schon abzeichnete, dass kaum einer der Teilnehmer diesen § 70 überhaupt im Zusammenhang mit dem Vertrieb und Einbau von Gasanlagen kannte.
In der Diskussion während des Vortrages auch unter Beteiligung von Gasanlagenherstellern sowie Gas-Lieferanten zeigte sich sehr deutlich, dass die Einhaltung der Gesetzgebung in Deutschland noch in der EU, nicht gegeben ist.
Peter Ziegler teilte der Versammlung mit, dass der BFG im März 2008 schon dem Bundesministerium für Verkehr und den 16 Bundesländer ein Schreiben zukommen lies, in dem die Missstände aufgezählt und benannt wurden. Statt den Vorwürfen des BFG nachzugehen und Aufklärung zu betreiben, wurde dieses Schreiben dem „Arbeitskreis Gas" zugeleitet, welcher sich mit den Vorwürfen nun befassen durfte. Eine „Einheitliche Sprachregelung" wurde nun erstellt, falls eine „Obere Landesbehörde" zu den gemachten Vorwürfen, nachfragen sollte. Dieses Protokoll mit den Teilnehmern an dieser Sitzung liegt dem BFG mit der Unterschriftenliste vor.
Als einziges Bundesland hat Hessen durch das Regierungspräsidium Darmstadt die Vorwürfe aufgenommen und ist in ein „Ermittlungsverfahren" eingetreten. Die Unterlagen hierzu liegen dem BFG vor und bestätigen natürlich unsere gemachten Vorwürfe.
Auch die EU-Kommission in Brüssel wurde über die Vorwürfe informiert, die wiederum die UNO in Genf informierte. Eine Antwort aus Genf liegt allerdings dem BFG noch nicht vor.
Der BFG kommt nach heutigem Wissensstand zu der Überzeugung, dass es in Deutschland ca. 300.000 tausend LPG und CNG mit „Nachrüstgasanlagen" ausgestattete Fahrzeuge gibt, wobei auch nach einer Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörden, ohne eine Wiedererlangung einer Betriebserlaubnis, auf unseren Straßen am Verkehr teilnehmen.
In Europa wären davon ungefähr drei Millionen Fahrzeuge betroffen. Da die Gasanlagenhersteller in Europa natürlich auch die Weltmärkte bedienen, kann die Zahl der betroffenen Kraftfahrzeuge welche gegen die UN ECE-R 115 Regelung verstoßen, gigantisch sein.
Es stellt sich natürlich nun auch die Frage an die Politiker dieser Welt, wie halten sie es den in ihrem eigenen Land mit dem Klimaschutz in Verbindung mit der UN ECE-R 115 Regelung? Der Klimagipfel im Dezember 2009 in Kopenhagen wäre dazu der richtige Ort um Stellung zu beziehen.
Nach Abschluss der Untersuchungen durch die Gesetzgebung, wird es natürlich auch eine politische und juristische Bewertung geben müssen, zumal ein Motorschaden nach einer Gasanlagen-Nachrüstung nun auch in einem anderen Licht gesehen werden muss und nicht nur unter dem Aspekt eines nicht ordnungsgemäßen Einbaues, durch den Einbaubetrieb. Die Frage nach Entschädigungen der Kunden und Einbaubetriebe nach Feststellung der Gesetzesverstöße wird im Anschluss daran auch eine weitere große Rolle spielen.
Es stellt sich für den BFG natürlich auch die Frage, was haben die „Technischen Dienste" welche ja bei der UNO akkreditiert sein müssen (Meldung erfolgt in Deutschland an die UNO durch das Kraftfahrt-Bundesamt) wenn sie Genehmigungen nach der UN ECE-R 115 ausstellten, über die Unzulänglichkeiten gewusst? Wurden dem Gesetzgeber bewusst die technischen Mängel der Gasanlagen verschwiegen? Spielt hier eventuell auch Lobbyismus in diesem ganzen System eine nicht unerhebliche Rolle, es werden ja immerhin Millionen von Euro bewegt? Warum hat nicht das Kraftfahrt-Bundesamt die Kontrolle über die „Technischen Dienste" wie bei der 115 Regelungen nach E1, sondern die 16 Bundesländer? Kennen Gasanlagenhersteller überhaupt ein Typ-Genehmigungsverfahren nach Deutscher Gesetzgebung und /oder Internationaler Gesetzgebung für Gasanlagen, in Verbindung mit einem Kraftfahrzeuggenehmigungsverfahren?
Der BFG möchte alle offenen Fragen wahrheitsgemäß beantwortet haben und zwar schon deswegen, weil sonst das endgültige Aus für gasbetriebene Fahrzeuge droht und damit der Bürger keine „Bezahlbare" und „Klimafreundliche" Mobilität in der Zukunft mehr besäße.
Unfallverhütung an Tankstellen bei Betankung mit LPG und die daraus resultierenden Folgen bei Nichteinhaltung von Sicherheitsstandards wurden sodann eindrucksvoll in Form von Verletzung an Händen (Bildern) dargestellt. Auch das Benutzen von Tankadaptern ohne ECE-R 67/01 Zulassung wurde bildlich dargestellt und die Folgen daraus eindrucksvoll präsentiert. Wie man sieht, hat auch hier der Gesetzgeber noch einiges zu tun, um Missstände zu beseitigen. Wie uns ein Tankstellenhersteller berichtete passieren pro Tag ca. acht Unfälle an Deutschen Tankstellen, acht zu viel, wie der BFG meint.
Auch diese Veranstaltung hat wieder einmal gezeigt, wie wichtig das Miteinander unter allen Beteiligten der Gas-Branche sein muss, um wieder auf den rechten Weg zu kommen.
Natürlich hat der BFG auf alle Fragen zur Verbesserung der jetzigen Situation, hin zu einer tatsächlichen Umsetzung der Regelung UN ECE-R 115 sowie der ECE-R 83 für alle „Beteiligten Kreise".
Mit freundlichen Grüßen
Peter Ziegler
Vorsitzender BFG

