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BFG Gerichtsreport Nr. 11/2011Am 28.11.2011 fand am Landgericht Frankfurt am Main, nach diesseitiger Kenntnis zum ersten Mal in Deutschland ein Anhörungsverfahren in Sachen Autogasanlageneinbau nach der Regelung UN ECE R 115 statt. Beteiligte in diesem Verfahren (Az. 2-25 OH 12/09) sind ein großer Opel Vertragshändler (Name ist dem BFG bekannt) als Kläger, sowie die Irmscher Automobilbau GmbH & Co.KG, die Adam Opel AG und der Gasanlagenhersteller Landirenzo S.P.A (Italien) als Gegenpart. In diesem Verfahren sollte geklärt werden, ob Fahrzeuge, die im genannten Autohaus mit LPG Autogasanlagen mit der Genehmigungsnummer 115-000012 (Genehmigung erteilt durch das Kraftfahrt-Bundesamt) umgerüstet wurden, „Mängel“ aufweisen, die zu Motorschäden im Gasbetrieb führen. |
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